Unabhängiger Gutachter für die Solarfinanzierung

Wer eine Solaranlage finanziert, finanziert ein Bauprogramm und eine Ertragsprognose über zwanzig Jahre. AIUS liefert dem Kreditgeber zu beidem eine unabhängige technische Einschätzung, vor der ersten Auszahlung und über die gesamte Bauzeit.

Ein Solarprojekt erreicht die Bank mit einer Ertragsprognose, einem EPC-Vertrag, einer Netzanschlussvereinbarung und einem Bauzeitenplan — sämtlich erstellt von Parteien, die ein Interesse an der Kreditzusage haben. Der Unabhängige Gutachter ist der einzige technische Beteiligte der Transaktion, der für den Kreditgeber tätig wird.

Leistungsumfang

Vor der ersten Auszahlung

  • Prüfung der Ertragsprognose gegen das gemessene oder modellierte Strahlungsangebot des Standorts sowie der zugrunde liegenden Annahmen: Verschmutzung, Degradation, Verfügbarkeit, Verluste
  • Nachweis, dass Autorisation, Grundstückstitel oder Pachtvertrag und STEG-Netzanschlussvereinbarung vorliegen und mit der geplanten Anlage übereinstimmen
  • Prüfung des EPC-Vertrags auf Leistungslücken, Leistungsgarantien, Vertragsstrafen und Gewährleistungsbedingungen
  • Nachweis, dass die Konformitätsbescheinigung Elektrotechnik einer zugelassenen Prüfstelle (bureau de contrôle agréé) vorliegt und die errichtete Anlage abdeckt
  • Beurteilung von Baubudget und Terminplan im Vergleich zu realisierten Referenzprojekten
  • Schriftliche Stellungnahme zur Erfüllung der technischen Auszahlungsvoraussetzungen

Während der Bauphase

  • Baustellenbegehungen zu vereinbarten Meilensteinen mit schriftlichem Bericht an den Kreditgeber
  • Feststellung des Bauleistungsfortschritts gegen den Auszahlungsplan, sodass Abrufe dem Baufortschritt und nicht den Rechnungen folgen
  • Anzeige jeder Abweichung in Leistungsumfang, Qualität oder Termin, die den Fertigstellungstermin oder den Anlagenertrag berührt

Bei der Inbetriebnahme

  • Begleitung der Leistungsnachweise und Prüfung der Ergebnisse gegen die vertraglichen Garantien
  • Bestätigung der Netzsynchronisation und der STEG-Abnahme
  • Fertigstellungsbescheinigung zur Freigabe der letzten Tranche

Wirkung auf das Risiko der Bank

Risiko für die BankLeistung des Unabhängigen GutachtersWirkung auf den Kredit
Ertrag unterschreitet die Prognose, Schuldendienstdeckung sinktUnabhängige Prüfung des Ertragsgutachtens und seiner AnnahmenDie Deckungsrelation wird gegen eine geprüfte Größe gerechnet
Mittelabruf vor dem tatsächlichen BaufortschrittMeilensteinbezogene Feststellung der erbrachten BauleistungDie Auszahlung ist an einen bestätigten Fortschritt gebunden
Bauüberschreitung oder Abbruch während der AusführungTerminierte Baustellenbegehungen mit schriftlicher BerichterstattungAbweichungen werden früh sichtbar, solange Abhilfe möglich ist
Anlage fertiggestellt, aber leistungsschwach oder nicht STEG-abnahmefähigBegleitung der Leistungsnachweise und Bestätigung der AbnahmeDie letzte Tranche wird gegen geprüfte Fertigstellung freigegeben

Wer die Leistung erbringt

Die Leistung wird von AIUS-Mitarbeitern und namentlich benannten Sachverständigen erbracht, ohne Weitervergabe. Abgedeckt sind elektrotechnische Due Diligence, Bau- und Tragwerks-Due-Diligence, Genehmigungsplanung und Projektentwicklung sowie EPC-Kontrolle. Die Sachverständigen werden im Auftragsschreiben benannt; der Kreditgeber kann jeden von ihnen ablehnen.

Qualifikation

AIUS ist ein tunesisches Ingenieurunternehmen mit Sitz in Sousse, eingetragen seit 2018 (SUARL, Unternehmenskennung 1566894Z). Wir haben an der technischen Due Diligence von 370 MWp Freiflächen-Photovoltaik in Tunesien sowie an der Bauüberwachung von weiteren 120 MWp mitgewirkt, als Nachunternehmer der ILF Consulting Engineers Germany GmbH, bei Projekten von Scatec und Voltalia mit Finanzierung durch EBRD, Proparco, die Europäische Investitionsbank und die Weltbank. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Leistungserbringung liegen auf Anfrage vor.

Das Mandat des Unabhängigen Gutachters ist vertraglicher Natur. Es unterliegt nicht der MIME-Zulassung für Prüfstellen der industriellen Sicherheit. AIUS hält diese Zulassung nicht und strebt sie nicht an, da die Tätigkeit als zugelassene Prüfstelle mit einer beratenden Rolle unvereinbar wäre.