Wer eine Solaranlage finanziert, finanziert ein Bauprogramm und eine Ertragsprognose über zwanzig Jahre. AIUS liefert dem Kreditgeber zu beidem eine unabhängige technische Einschätzung, vor der ersten Auszahlung und über die gesamte Bauzeit.
Ein Solarprojekt erreicht die Bank mit einer Ertragsprognose, einem EPC-Vertrag, einer Netzanschlussvereinbarung und einem Bauzeitenplan — sämtlich erstellt von Parteien, die ein Interesse an der Kreditzusage haben. Der Unabhängige Gutachter ist der einzige technische Beteiligte der Transaktion, der für den Kreditgeber tätig wird.
Leistungsumfang
Vor der ersten Auszahlung
- Prüfung der Ertragsprognose gegen das gemessene oder modellierte Strahlungsangebot des Standorts sowie der zugrunde liegenden Annahmen: Verschmutzung, Degradation, Verfügbarkeit, Verluste
- Nachweis, dass Autorisation, Grundstückstitel oder Pachtvertrag und STEG-Netzanschlussvereinbarung vorliegen und mit der geplanten Anlage übereinstimmen
- Prüfung des EPC-Vertrags auf Leistungslücken, Leistungsgarantien, Vertragsstrafen und Gewährleistungsbedingungen
- Nachweis, dass die Konformitätsbescheinigung Elektrotechnik einer zugelassenen Prüfstelle (bureau de contrôle agréé) vorliegt und die errichtete Anlage abdeckt
- Beurteilung von Baubudget und Terminplan im Vergleich zu realisierten Referenzprojekten
- Schriftliche Stellungnahme zur Erfüllung der technischen Auszahlungsvoraussetzungen
Während der Bauphase
- Baustellenbegehungen zu vereinbarten Meilensteinen mit schriftlichem Bericht an den Kreditgeber
- Feststellung des Bauleistungsfortschritts gegen den Auszahlungsplan, sodass Abrufe dem Baufortschritt und nicht den Rechnungen folgen
- Anzeige jeder Abweichung in Leistungsumfang, Qualität oder Termin, die den Fertigstellungstermin oder den Anlagenertrag berührt
Bei der Inbetriebnahme
- Begleitung der Leistungsnachweise und Prüfung der Ergebnisse gegen die vertraglichen Garantien
- Bestätigung der Netzsynchronisation und der STEG-Abnahme
- Fertigstellungsbescheinigung zur Freigabe der letzten Tranche
Wirkung auf das Risiko der Bank
| Risiko für die Bank | Leistung des Unabhängigen Gutachters | Wirkung auf den Kredit |
|---|---|---|
| Ertrag unterschreitet die Prognose, Schuldendienstdeckung sinkt | Unabhängige Prüfung des Ertragsgutachtens und seiner Annahmen | Die Deckungsrelation wird gegen eine geprüfte Größe gerechnet |
| Mittelabruf vor dem tatsächlichen Baufortschritt | Meilensteinbezogene Feststellung der erbrachten Bauleistung | Die Auszahlung ist an einen bestätigten Fortschritt gebunden |
| Bauüberschreitung oder Abbruch während der Ausführung | Terminierte Baustellenbegehungen mit schriftlicher Berichterstattung | Abweichungen werden früh sichtbar, solange Abhilfe möglich ist |
| Anlage fertiggestellt, aber leistungsschwach oder nicht STEG-abnahmefähig | Begleitung der Leistungsnachweise und Bestätigung der Abnahme | Die letzte Tranche wird gegen geprüfte Fertigstellung freigegeben |
Wer die Leistung erbringt
Die Leistung wird von AIUS-Mitarbeitern und namentlich benannten Sachverständigen erbracht, ohne Weitervergabe. Abgedeckt sind elektrotechnische Due Diligence, Bau- und Tragwerks-Due-Diligence, Genehmigungsplanung und Projektentwicklung sowie EPC-Kontrolle. Die Sachverständigen werden im Auftragsschreiben benannt; der Kreditgeber kann jeden von ihnen ablehnen.
Qualifikation
AIUS ist ein tunesisches Ingenieurunternehmen mit Sitz in Sousse, eingetragen seit 2018 (SUARL, Unternehmenskennung 1566894Z). Wir haben an der technischen Due Diligence von 370 MWp Freiflächen-Photovoltaik in Tunesien sowie an der Bauüberwachung von weiteren 120 MWp mitgewirkt, als Nachunternehmer der ILF Consulting Engineers Germany GmbH, bei Projekten von Scatec und Voltalia mit Finanzierung durch EBRD, Proparco, die Europäische Investitionsbank und die Weltbank. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Leistungserbringung liegen auf Anfrage vor.
Das Mandat des Unabhängigen Gutachters ist vertraglicher Natur. Es unterliegt nicht der MIME-Zulassung für Prüfstellen der industriellen Sicherheit. AIUS hält diese Zulassung nicht und strebt sie nicht an, da die Tätigkeit als zugelassene Prüfstelle mit einer beratenden Rolle unvereinbar wäre.